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Justizskandale
Justizskandale

Sicherlich gehören Justizskandale mit zu den wichtigsten Themenbereichen, da die geballte Härte der Justiz jeden Bürger schneller treffen als man es sich in den kühnsten Träumen vorstellen kann.

Zuweilen zeugen auch die von Richtern in Urteilen verhängten Strafmaße von jeglichem Mißverhältnis zwischen Straftat und Sühne.

So z.B. die Verurteilung einer Frau zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung durch das Amtsgericht Köln, weil sich diese bei einem Streit mit ihrem Mann gegen diesen mit einem Stöckelschuh verteidigt hat, und der Richter meinte, der Stöckelschuh sei ein zu “gefährliches Werkzeug” gewesen.

(Zukünftig also bitte erst einmal Zeit nehmen und sich davon überzeugen, daß das Verteitigungsmittel auch keine Gefahr für den Angreifer darstellt).

Noch schlimmer wird es, wenn sich übereifrige Beamte mit total absurden Beschuldigungen anscheinend selbstherrlich ein Denkmal setzen möchten. Und wenn dann unausgelastete Staatsanwälte einen solchen Wahnwitz auch noch weiter verfolgen und bei einem Richter Strafbefehl beantragen, kann selbst ein redlicher Normalbürger urplötzlich zum Straftäter werden.

Wie aus einem Normalbürger ein Straftäter wird!

Eine derartige Geschichte aus Absurdistan zeigt das Schicksal der ansonsten nicht vorbestraften Hausfrau Karin D., die durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Breisach beinahe zur Vorbestraften geworden wäre, weil sie 17 Nüsse am Straßenrand aufgesammelt hatte. Erst nachdem sich die Hausfrau gegen den Strafbefehl über 400.- DM gewehrt hatte, wurde sie in einem Prozeß vor dem Amtsgericht wieder rehabilitiert und ist so nochmals einem Eintrag ins Vorstrafenregister entkommen. Die 6.000.- DM Prozeßkosten gingen zu Lasten der Staatskasse. Eine Zusammenfassung dieses skandalösen Vorgehens gegenüber einer unbescholtenen Bürgerin liegt hier unter 17Nuesse.pdf (8 KB) zum Download bereit.

Ganz schnell kann es auch jeden treffen, der sich in ein Auto setzt und in eine Radarfalle tappt, bei der ein Meßgerät mit einem möglichen Systemfehler benutzt und/oder das Meßgerät entgegen den Herstellerangaben eingesetzt wird.

Radarmessung auch mit fehlerbehafteten Meßgeräten!

Obwohl der Hersteller eines Radarmeßgerätes gegen eine eventuelle fehlerhafte Messung, die von einem möglichen sporadischen Systemfehler ausgelöst werden kann, als Abhilfemaßnahme empfohlen hat, durchgeführte Messungen, die mit der Kalibrationsgeschwindigkeit übereinstimmen, nicht anzuzeigen (d.h. weiter zu verfolgen), handeln Verkehrsüberwachungsbehörden trotz dieses Wissens entgegen diese Empfehlung. Und selbst Gerichte scheuen sich nicht, Betroffene auch genau in so einem Fall zu verurteilen, ohne daß deren Schuld hinreichend bewiesen wurde. So können möglicherweise zigtausende Autofahrer über Jahre hinweg unschuldig abkassiert worden sein, ohne es überhaupt zu wissen.

Mehr über diese mysteriösen Umstände gibt es unter Radarmessung.pdf (90 KB).

Doch wer meint, daß nur die Technik manchmal fehlerbehaftet sei, kann eines Besseren belehrt werden. Da gibt es einen Bediensteten einer Verkehrsüberwachungbehörde, der sich zum Abkassieren mit seinem Meßgerät ins absolute Halteverbot stellte. Dort baute er sein Meßgerät mit einer Abweichung von über 80% gegenüber den Herstellerangaben auf.

Nachdem sich ein Betroffener gegen einen unzulässigen Bußgeldbescheid hieraus gerichtlich zur Wehr setzte, machte der Meßwagenführer eine falsche Aussage in der Gerichtsverhandlung und behauptete, er hätte das Meßgerät gemäß Herstellerangaben mit einem Zielfernrohr ausgerichtet. Daß dieses eine falsche Aussage war, konnte der Betroffenen erst nach seiner Verurteilung beweisen, da bis dahin der Richter die gestellten Beweisanträge über den genauen Standort des Meßgerätes unbegründet niedergeschlagen hatte. Um in der Hauptverhandlung den gut bekannten Bediensteten seines Ortes gegen einen Meineid zu schützen, lehnt der Richter die Anträge des Betroffenen auf Vereidigung des Meßwagenführers ab und beurkundet vorsätzlich falsch, es hätte keinen Antrag auf Vereidigung gegeben.

Doch obwohl es eine unbeteiligte Zeugin für den Verlauf der Gerichtsverhandlung gegeben hat, die neben der falschen Beurkundung auch die tatsächlich begangene Rechtsbeugung in verschiedener Weise und die Verweigerung des rechtlichen Gehörs bestätigen konnte, wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft die beiden Strafanzeigen wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht und wegen Rechtsbeugung nicht weiter verfolgt. (Wie kann auch ein Staatsanwalt gegen einen Richter des eigenen Gerichts eine Strafanzeige verfolgen, wenn der Anzeigeerstatter ein unbekannter ”Irgendwer” ist ?). Die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung wurde von der Generalstaatsanwaltschaft selbstverständlich auch niedergeschlagen, denn es gilt ja schließlich die Justiz gegen solche Querulanten zu schützen.

Der oberste Dienstherr aller Bayerischen Staatsanwaltschaften, der Bayerische Justizminister, nimmt eine derartige Rechtsbeugung billigend in Kauf. Und der Bayerische Ministerpräsident, Dr. Edmund Stoiber, hebt gerne die akribische Aufklärungsarbeit der bayerischen Justiz besonders hervor.

Na ist das nicht lebendige Rechtsstaatlichkeit?

Da die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung vereitelt hat, ist ein Richter von den Vorwürfen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und der Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) straffrei entkommen und ein Angestellter einer Behörde konnte falsches Zeugnis vor Gericht ablegen (§ 153 StGB). Noch schlimmer ist jedoch die Tatsache, daß selbst neutrale Zeugen und Gerichtsakten heute nicht mehr ausreichen, um in einem Rechtsstaat auch wirklich zu seinem Recht zu kommen.

Die Zusammenfassung dieses Falls gibt es unter Beispiele-V.pdf (17 KB). Und wer das dort geschriebene nicht glauben kann, für den gibt es den ausführlichen Schriftwechsel unter Quovadis.pdf (988 KB).

Wer an noch mehr Justizskandalen interessiert ist, findet weiter Informationen auch unter www.justizskandale.de.

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß mit der Aufdeckung von Skandalen keine pauschale Verurteilung irgendwelcher Berufsgruppen oder Einrichtungen erfolgen soll. Vielmehr besteht ein Interesse daran, möglichst viele dazu zu bewegen, sich durch die kritische Auseinandersetzung mit den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen von deren Machenschaften zu distanzieren, um damit auch öffentlich zu zeigen, daß nicht alles in einen großen Kessel mit der Aufschrift ”Korruption” zu werfen ist.

Ein ehemaliger Richters eines Oberlandesgerichts, der vermutlich öfters die zum Teil skandalösen Urteile von den Amts- und Landgerichten wieder aufheben mußte, äußerte in einem Interview zum Thema ”Recht und Gerechtigkeit” die scharfe aber sicherlich begründete Formulierung:

Manche Kollegen mißverstehen ihre Macht als Freibrief für gesetzwidriges Verhalten.”

Eine derart harte Verurteilung von Mißständen aus den eigenen Reihen zeigt die Notwendigkeit von kritischen Tatsachenberichten.

Doch leider gibt es noch zu viele schwarze Schafe die lauthals auf ihren Amtseid pfeifen. Nachfolgend die Meinung eines Richters eines Amtsgerichts, wie er sie tatsächlich sinngemäß von sich gegeben hat:

In die Öffentlichkeit treten die meisten Richter ja nur sehr selten. Doch wenn es um ihre eigenen persönlichen Interessen geht, dann schieben sie ganz schnell ihre Vertreter in Form des Richterrates oder der Richterkammer vor.

Manchmal ergeben sich im Lauf der Jahre notwendige Reformzwänge selbst in einem so verschlossenen Bereich wie dem Justizwesen , die natürlich auch einschneidende Maßnahmen zur Folge haben können. Als es um die Abschaffung des “Bayerischen Obersten” ging, standen die Betroffenen sofort an der Klagemauer zum lautstarken Jammern.

Bereits im November 2003, als sich dazu die ersten konkreteren Überlegungen herauskristallisiert haben, war die harte Kritik des Richterrates zu vernehmen. In einem Bericht (hier zum Download OLG_Abschaffung_01.pdf 91KB) der Mainpostgruppe, veröffentlicht am 15.11.2003, ist zu lesen, daß mit der Abschaffung des Bayerischen OLG ein Verlust an Rechtskultur verbunden wäre.

In einem weiteren Bericht (hier zum Download OLG_Abschaffung_02.pdf 56KB) der Mainpostgruppe, veröffentlicht am 07.05.2004, macht sich selbst ein Präsident eines Oberlandesgerichts in Nordrhein-Westfalen für die verbitterten bayerischen Richter stark und spricht dem Bayerischen Obersten sogar eine Leuchtturmfunktion im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu.

Diese Einigkeit beweist einmal mehr, daß man als Richter auch tatsächlich fest zusammenhalten muß.

Der Bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat sich aber sicher hinreichend Gedanken gemacht, wenn er beabsichtigt, dieses rein weiß-blaue Traditionssymbol abzuschaffen, das letztlich den Steuerzahler nur unnütz belastet. Daß unsere Rechtskultur auch ohne einen aus dem Mittelalter stammenden Zopf – nämlich dem vom Kurfürst Maximilian I. ins Leben gerufenen “Bayerischen OLG” – nicht zu Grunde geht, belegen alle anderen Bundesländer, die sich in Zeiten knapper Kassen einen derartigen Luxus nicht leisten.

Wenn nun das “Flaggschiff der bayerischen Justiz” versenkt werden soll, und damit ein “Symbol bayerischer Eigenständigkeit”, so wird wohl höchstens der Bayerische Richterverein in Tränen ausbrechen.

Betroffene Bürger, die sich in der Vergangenheit an diese “Rechtsbeschwerdestelle” gewandt und von dort lediglich eine gebetsmühlenartige Wiederholung von Argumenten aus angefochtenen Bescheiden der Vorinstanzen erhalten haben, ohne daß selbst bei schweren Verfahrensfehlern in Hauptverhandlungen hierzu benannte Zeugen auch nur befragt wurden, - sie werden sicherlich keinen Trauerflor anlegen.

Solange von dieser obersten “Bayerischen Entscheidungsstelle” ein Antrag auf Berufungszulassung – selbst ohne jegliche Überprüfung der tatsächlichen Sachlage - abgelehnt werden kann, kann man getrost auf solchen “Bayerischen Brauchtum” verzichten.

Edmund Stoiber ist zu wünschen, auch weiter mit gutem Beispiel zu zeigen, daß die Großen in unserem Staat in demselben Maße zu den Sparzwängen bereit sein müssen, die von jedem Bürger in einer wirtschaftlichen schwierigen Zeit abverlangt werden. Zukünftig sollten alle mit den Jahren müde gewordenen Amtsschimmel in den Ruhestand geschickt werden, die einem schlankeren Staat im Wege stehen.

 

 

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